AGB  
 

1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen die PAC gegenüber einem Auftraggeber erbringt. Diese bilden einen integrierenden Bestandteil des Personalüberlassungsvertrages.

Sie gelten auch dann, wenn der Einsatz unserer Zeitmitarbeiter mündlich vereinbart wurde. Sie gelten für die gesamte Dauer des Einsatzes.

Der Kunde anerkennt die vorliegenden allgemeinen Bedingungen als für ihn verbindlich. Ist der Kunde mit den allgemeinen Bedingungen nicht einverstanden, so hat er uns sofort davon Mitteilung zu machen. Diese Mitteilung gilt als Antrag auf Aufhebung der getroffenen Vereinbarung und auf Rückberufung unseres Dienstnehmers.

2. Die besonderen Bedingungen der einzelnen Überlassung, wie Stundentarif, Beginn und Dauer des Einsatzes usw. werden im vorhinein telefonisch vereinbart. Die telefonisch vereinbarten Bedingungen werden schriftlich bestätigt. Diese besonderen Bedingungen gelten für die Dauer des vereinbarten Personaleinsatzes.
Wir behalten uns das Recht vor, einen Dienstnehmer durch einen anderen mit gleichwertig befundenen Qualifikationen zu ersetzen bzw. einen anderen Dienstnehmer anstelle des ursprünglich vorgesehenen einzusetzen.

3. Der unserem Kunden zur Verfügung gestellte Dienstnehmer hat mit unserem Unternehmen einen Dienstvertrag abgeschlossen, der seine Rechte und Pflichten uns und unserem Kunden gegenüber regelt. Der Dienstnehmer steht zum Kunden in keinem Vertragsverhältnis. Aus diesem Grund hat unser Dienstnehmer alle das Verhältnis zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer betreffende Fragen uns direkt vorzulegen.
Falls unser Kunde durch besondere Umstände gezwungen ist, während der Dauer des Personaleinsatzes den Ort, die Arbeitszeit oder die Art der vereinbarten Tätigkeit zu ändern, ist er verpflichtet, uns davon direkt und unverzüglich in Kenntnis zu setzen, damit wir unserem Dienstnehmer selbst neue Anweisungen geben können.

4. Gemäß den uns gegenüber eingegangenen Verpflichtungen muß sich unser Dienstnehmer im Hinblick auf die Ausführung der ihm anvertrauten Arbeiten genauestens an die Anweisungen unseres Kunden halten. Er hat seine Arbeit sorgfältig, gewissenhaft und gemäß den Vorschriften seines Berufes auszuführen. Der Dienstnehmer ist außerdem verpflichtet, sich nach der Betriebsordnung des Kunden zu richten.
Unser Dienstnehmer ist vertraglich verpflichtet, über alles, was ihm im Verlaufe seines Einsatzes beim Kunden zur Kenntnis kommt, strengstes Stillschweigen zu bewahren.

5. Der Kunde verpflichtet sich:

- Die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Materialien und Maschinen zur Verfügung zu stellen und darauf zu achten, daß diese von unserem Dienstnehmer richtig gehandhabt werden;

- Zum Schutz von Leben und Gesundheit des überlassenen Dienstnehmers alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen und die sich auf seine Tätigkeit beziehenden besonderen gesetzlichen Bestimmungen zu befolgen (insbes. auch ANSchG sowie besondere Bestimmungen des AÜG).
Der Kunde hat sich auch zu vergewissern, daß unser Dienstnehmer die allgemeinen und besonderen Sicherheitsvorschriften seines Berufes kennt.

6. Unsere Dienstnehmer sind sorgfältigst ausgewählt und individuell getestet. Dennoch ist unser Kunde angehalten, sich seinerseits von der Eignung des ihm überlassenen Dienstnehmers für die vorgesehene Tätigkeit zu überzeugen und eventuelle Beanstandungen über ihn an uns zu richten.

7. Im übrigen können wir nur dafür einstehen, daß unsere Dienstnehmer für den vorgesehenen Einsatz die generelle Eignung besitzen, die sie dazu befähigt, ihre Leistungen entsprechend den gestellten Anforderungen zu erbringen. Eine weitergehende Haftung besteht für uns nicht.
Reklamationen sind am Tage ihrer Feststellung, spätestens am nächsten Tag nach der Entstehung des die Reklamation begründenden Umstandes vorzubringen und ausschließlich an uns zu richten. Verspätete Reklamationen geben dem Kunden keinerlei Ansprüche. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Wir übernehmen grundsätzlich keine Haftung, falls unser Dienstnehmer mit Geld, Wertpapieren, empfindlichen oder kostbaren Waren zu tun hat oder falls er die ihm von unseren Kunden anvertrauten Gegenstände, Maschinen, Kraftfahrzeuge und Materialien beschädigt. Gegenüber Dritten arbeitet unser Dienstnehmer unter der ausschließlichen Verantwortlichkeit des Kunden.
Eine Haftung für überlassene Chauffeure von Motorfahrzeugen und Baumaschinenführern bei Unfällen, sei es für Körperverletzungen oder Materialschäden, die unser Kunde, dessen Personal oder Dritte erleiden, ist ausgeschlossen. Es obliegt unserem Kunden, sämtliche erforderlichen Versicherungen abzuschließen, um sich gegen die oben genannten Risiken zu schützen und PAC sowie allenfalls geschädigte Dritte schadlos zu halten. Dies gilt auch für den Fall, daß ein Dienstnehmer unerlaubt bzw. begründet der Arbeit fernbleibt. Für daraus beim Arbeitgeber oder Kunden des Arbeitgeber resultierende Pönaleverpflichtungen, Schäden und Produktionsausfall übernimmt PAC keine Haftung.

8. Der Kunde hat dafür zu sorgen, daß der überlassene Dienstnehmer die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969, BGBl. 461, über die Regelung der Arbeitszeit; AZG) einhält und übernimmt dafür die Haftung. Wünscht der Kunde die Leistung von Überstunden, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit, bedarf es dazu einer besonderen vorherigen Absprache mit uns. Überstunden sind die über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinausgehenden Stunden.

9. Unsere Dienstnehmer sind durch uns bei der zuständigen Gebietskrankenkasse versichert. Arbeitsunfälle sind uns mittels Unfallanzeige unverzüglich zu melden.

10. Am Ende jeder Arbeitswoche - oder auf Wunsch täglich - legt unser Dienstnehmer dem Kunden einen Tätigkeitsnachweis über die von ihm beim Kunden geleisteten Arbeitsstunden vor, welchen der Kunde nach Kontrolle mit Stempel und Unterschrift zu versehen hat. Nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, eventuell die Reisezeit sowie andere im voraus vereinbarten Spesen, welche durch die Unterschrift des Kunden auf dem Stundennachweis anerkannt worden sind, werden verrechnet.
Der vom Kunden unterzeichnete Tätigkeitsnachweis berechtigt, gemäß den vereinbarten und in der entsprechenden Auftragsbestätigung angeführten Bedingungen Rechnung zu legen (Art. 2).

11. Unsere Rechnungen werden - sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde - wöchentlich erstellt und an den Kunden gesandt. Die entsprechenden Beträge enthalten im wesentlichen Lohnzahlungen und sind deshalb bei Erhalt netto und ohne Skonto zahlbar. Unser Dienstnehmer ist nicht befugt, Zahlungen entgegenzunehmen.

12. Wir bezahlen selbst das Entgelt und alle dem Arbeitgeber obliegenden gesetzlichen und sozialen Abgaben. Etwaige Transport- und Mahlzeitenvergütungen können jedoch, nach besonderer vorherigen Vereinbarung mit uns, unserem Dienstnehmer in bar oder in Naturalien gewährt werden.

13. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile der übrigen Bestimmungen.

15. Für alle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand ausdrücklich das sachlich zuständige Gericht in Wels vereinbart.