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| AGB | |||
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1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Lieferungen und Leistungen die PAC gegenüber einem Auftraggeber erbringt.
Diese bilden einen integrierenden Bestandteil des Personalüberlassungsvertrages. 2. Die besonderen Bedingungen der einzelnen Überlassung, wie Stundentarif,
Beginn und Dauer des Einsatzes usw. werden im vorhinein telefonisch vereinbart.
Die telefonisch vereinbarten Bedingungen werden schriftlich bestätigt.
Diese besonderen Bedingungen gelten für die Dauer des vereinbarten
Personaleinsatzes. 3. Der unserem Kunden zur Verfügung gestellte Dienstnehmer hat mit
unserem Unternehmen einen Dienstvertrag abgeschlossen, der seine Rechte
und Pflichten uns und unserem Kunden gegenüber regelt. Der Dienstnehmer
steht zum Kunden in keinem Vertragsverhältnis. Aus diesem Grund hat
unser Dienstnehmer alle das Verhältnis zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer
betreffende Fragen uns direkt vorzulegen. 4. Gemäß den uns gegenüber eingegangenen Verpflichtungen
muß sich unser Dienstnehmer im Hinblick auf die Ausführung
der ihm anvertrauten Arbeiten genauestens an die Anweisungen unseres Kunden
halten. Er hat seine Arbeit sorgfältig, gewissenhaft und gemäß
den Vorschriften seines Berufes auszuführen. Der Dienstnehmer ist
außerdem verpflichtet, sich nach der Betriebsordnung des Kunden
zu richten. 5. Der Kunde verpflichtet sich: - Zum Schutz von Leben und Gesundheit des überlassenen Dienstnehmers
alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen und die sich auf seine
Tätigkeit beziehenden besonderen gesetzlichen Bestimmungen zu befolgen
(insbes. auch ANSchG sowie besondere Bestimmungen des AÜG). 6. Unsere Dienstnehmer sind sorgfältigst ausgewählt und individuell getestet. Dennoch ist unser Kunde angehalten, sich seinerseits von der Eignung des ihm überlassenen Dienstnehmers für die vorgesehene Tätigkeit zu überzeugen und eventuelle Beanstandungen über ihn an uns zu richten. 7. Im übrigen können wir nur dafür einstehen, daß
unsere Dienstnehmer für den vorgesehenen Einsatz die generelle Eignung
besitzen, die sie dazu befähigt, ihre Leistungen entsprechend den
gestellten Anforderungen zu erbringen. Eine weitergehende Haftung besteht
für uns nicht. 8. Der Kunde hat dafür zu sorgen, daß der überlassene Dienstnehmer die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969, BGBl. 461, über die Regelung der Arbeitszeit; AZG) einhält und übernimmt dafür die Haftung. Wünscht der Kunde die Leistung von Überstunden, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit, bedarf es dazu einer besonderen vorherigen Absprache mit uns. Überstunden sind die über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinausgehenden Stunden. 9. Unsere Dienstnehmer sind durch uns bei der zuständigen Gebietskrankenkasse
versichert. Arbeitsunfälle sind uns mittels Unfallanzeige unverzüglich
zu melden. 11. Unsere Rechnungen werden - sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde - wöchentlich erstellt und an den Kunden gesandt. Die entsprechenden Beträge enthalten im wesentlichen Lohnzahlungen und sind deshalb bei Erhalt netto und ohne Skonto zahlbar. Unser Dienstnehmer ist nicht befugt, Zahlungen entgegenzunehmen. 12. Wir bezahlen selbst das Entgelt und alle dem Arbeitgeber obliegenden gesetzlichen und sozialen Abgaben. Etwaige Transport- und Mahlzeitenvergütungen können jedoch, nach besonderer vorherigen Vereinbarung mit uns, unserem Dienstnehmer in bar oder in Naturalien gewährt werden. 13. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 14. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile der übrigen Bestimmungen. 15. Für alle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand ausdrücklich das sachlich zuständige Gericht in Wels vereinbart.
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